Familien- und Immobilienrecht sind oft eng miteinander verknüpft und überschneiden sich in der Praxis sehr häufig, da die Trennung meist auch Fragen zur Aufteilung des gemeinsamen Vermögens aufwirft.
Immer dann, wenn Eheleute dazu bereit sind, eine einverständliche Lösung zu erarbeiten, bietet das italienische Rechtssystem den Parteien die Möglichkeit, Immobilien (oder auch nur das Fruchtgenussrecht oder Wohnrecht) im Zuge der Ehetrennung und Ehescheidung steuerfrei an den anderen zu übertragen. Genauso besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer einverständlichen Lösung auch andere wirtschaftliche Aspekte im Zusammenhang mit der Auflösung der Ehe zu regeln, wie beispielweise Rückforderungsansprüche aus Investitionen in Güter des anderen oder Forderungen aus der Mitarbeit im Familienbetrieb.
Bei einverständlichen Ehetrennungen und Ehescheidungen sehen wir es daher als unsere Aufgabe, die Parteien allumfassend auch im Hinblick auf diese Aspekte zu beraten und für sie die steuerlich günstigste Variante zu finden.