Wer betrogen, bestohlen, ausgeraubt oder Opfer einer sonstigen Straftat wurde, steht nach dem ersten Schock vor der Frage, wie es nun weitergeht. Auf rechtlicher Ebene wird der Vorfall natürlich bei den Ordnungskräften oder der Staatsanwaltschaft angezeigt. In weiterer Folge muss aber oft Wochen oder Monate auf weitere Entwicklungen gewartet werden. Über das verlorengegangene Eigentum aber herrscht in dieser Zeit und oft auch weiterhin Unsicherheit. Wird man das eigene Hab und Gut jemals zurückerhalten?
Neben den klassischen, von der strafrechtlichen Justiz angewandten und verfügten Sicherungsmaßnahmen, bietet auch das Zivilrecht effektive Maßnahmen zum unmittelbaren Schutz des eigenen Eigentums, etwa zur Sicherstellung von entwendeten Gütern oder Geldbeträgen. Während der Erfolg von strafrechtlichen Maßnahmen im Besonderen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts vom (oft nicht) rechtzeitigen Tätigwerden der Behörden abhängt, zeigt die Praxis, dass beispielsweise mittels einer zivilrechtlichen Sicherstellungsbeschlagnahme gleich am Tag nach der Strafanzeige die sofortige Unverfügbarkeit verschiedener Güter angeordnet wird. Somit können nicht nur etwaige entwendete Güter oder Beträge sofort und unmittelbar bis zur Urteilsfindung gesichert werden.
Diese Möglichkeit ist natürlich nicht auf strafrechtlich relevante Fälle beschränkt, sondern es können beispielsweise auch Schadensersatzansprüche abgesichert werden, ohne dass der Schuldner sein Vermögen im Laufe der Zeit auf verschiedener Art und Weise zunehmend schmälern und verschleiern kann. Eine erfolgreiche Sicherungsmaßnahme schafft so auch eine starke Position für etwaige Verhandlungen. Auch im Familienrecht stellen beispielsweise die zivilrechtlichen Annäherungsverbote eine wirksame Vorbeugungsmaßnahme dar.