Was tun wenn… eine Erbschaft ansteht?
Wenn eine Person verstirbt, fallen für die Erben mehrere bürokratische Schritte an.
Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, muss dieses beispielsweise bei einem Notar veröffentlicht werden.
In den meisten Fällen ist außerdem innerhalb eines Jahres nach dem Ableben des Verstorbenen eine Erbschaftssteuermeldung bei der Agentur der Einnahmen zu hinterlegen. Dies ist nur dann nicht notwendig, wenn nur der Ehepartner und direkte Vorfahren oder Nachkommen geerbt haben, der Wert des Nachlasses 100.000 Euro nicht übersteigt und keine Immobilien oder sachenrechtliche Ansprüche an Immobilien in die Erbschaft fallen.
Sind Liegenschaften, die sich in den Provinzen Bozen, Trient, Triest oder in der ehemaligen Provinz Görz befinden, im Nachlass enthalten, dann muss zudem ein Erbschein beim zuständigen Landesgericht beantragt werden. Dieser wird für die Umschreibung der Immobilien in Grundbuch und Kataster benötigt.
Aber Achtung: Bevor eine Erbschaft angenommen wird, ist zu prüfen, ob die Schulden des Verstorbenen das hinterlassene Vermögen übersteigen. In diesem Fall kann die Erbschaft auch ausgeschlagen werden. Im Zweifel kann zum Schutz des eigenen Vermögens die Erbschaft mit Vorbehalt der Inventarerrichtung angenommen werden.
Dies ist nur einer der vielen Punkte, die bei einem Immobilienkauf im Auge behalten werden müssen. Für eine umfassende Beratung stehen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Bozen, Meran und Brixen gerne zur Verfügung.