Wenn einverständliche Lösungen im Familienrecht scheitern, dann werden Trennungs- und Scheidungsverfahren sowie Verfahren zur Auflösung eheähnlicher Lebensgemeinschaften strittig vor dem Landesgericht eingebracht. Diese Verfahren dauern dann im Schnitt 3 Jahre bis der Richter am Ende mit Urteil über
- das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder,
- die Zuweisung der Familienwohnung,
- die Kontaktregelung
und schließlich auch über die finanziellen Belange wie
- den Kindesunterhalt sowie
- (bei der Ehetrennung und Scheidung) den etwaigen Ehegattenunterhalt
entscheidet.
Unser Ziel ist es in solchen Verfahren eine gerechte und langfristig umsetzbare Globallösung für unsere Mandanten zu erreichen. Wir versuchen daher immer und zu jedem Zeitpunkt unnötige Prozesswege zu vermeiden und Verfahren im Interesse der Familie einverständlich abzuschließen, da wir der Überzeugung sind, dass es ausschließlich den Parteien gelingen kann die beste Regelung zu finden.