Immer öfter haben wir als Anwälte auch im Familienrecht mit grenzüberschreitenden Mandaten zu tun: Familienmitglieder haben ihren Lebensmittelpunkt nicht im selben Land, wechseln diesen (auch nur zeitweise) alleine oder gemeinsam und/oder haben verschiedene Staatsbürgerschaften.
Es gilt daher frühzeitig abzuwägen und zu berücksichtigen, welche Auswirkung der grenzüberschreitende Bezug und somit die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen im konkreten Fall haben können. Insbesondere ist dies im Hinblick auf eine Familiengründung (bspw. Staatsbürgerschaften der Kinder), die Schließung einer Ehe (bspw. Güterstand in der Ehe) oder eine Ehetrennung / Ehescheidung / Auflösung der eheähnlichen Gemeinschaft (bspw. anwendbares Recht und Gerichtsstand) relevant.
Es ist daher ratsam, sich vorab zu informieren und beraten zu lassen, um künftige Konflikte zu vermeiden oder bestehende Streitigkeiten bestmöglich zu lösen. Wir greifen bei grenzüberschreitenden Mandaten daher, falls notwendig, auch auf ein großes Netzwerk an Fachpersonen im Ausland zurück.