Bei der Genehmigung von Bauvorhaben haben selbst die erfahrensten Techniker mit den verzwickten Bestimmungen der verschiedenen Gesetze und Planungsinstrumente zu kämpfen.
Ausschlaggebend für die Umsetzung des eigenen Wunschprojekts sind insbesondere folgende Aspekte:
- die rechtliche Natur der Antragsteller,
- die Art des Eingriffs bzw. die Definition der Baumaßnahme,
- die urbanistische Nutzungswidmung des betroffenen Gebiets,
- die faktische Zweckbestimmung des betroffenen Bauwerks,
- die Vorgaben der im betroffenen Gebiet geltenden Planungsinstrumente,
- allfällige besondere Unterschutzstellungen, wie der Landschafts-, der Ensemble- oder der (direkte sowie indirekte) Denkmalschutz,
- die Einhaltung der Grenz- und Gebäudeabstände.
Wesentlich ist damit also auch die Lage des Bauwerks. Um böse Überraschungen während sowie nach der Projektgenehmigung zu vermeiden, steht unsere Kanzlei ihren Kunden während der gesamten Planungs- und Umsetzungsphase zur Seite. Wir begleiten sie nicht nur bei rein rechtlichen Fragen sondern auch im konstruktiven Austausch mit Nachbarn, Technikern und öffentlichen Verwaltungen, auch mittels (Raumordnungs)Vereinbarungen und Konventionen, sei es in Südtirol als auch im restlichen Italien. Falls notwendig scheuen wir uns aber auch nicht davor, den gerichtlichen Weg zu beschreiten.