Ab 24.10.2025 wird in Italien der „Arbitro Assicurativo“, also der Versicherungsombudsmann, eingeführt – ein neues Instrument zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Versicherungsbereich. Der neue Ombudsmann wird beim IVASS, der Versicherungsaufsichtsbehörde, angesiedelt sein.
Was fällt in die Zuständigkeit des neuen Ombudsmannes?
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen, Schadensersatzansprüchen, vertraglichen Pflichten und der Einhaltung der Regeln des Versicherungsrechts.
Es gibt spezifische Höchstgrenzen für Anträge:
- Bis zu 300.000 € für Lebensversicherungen im Todesfall.
- Bis zu 150.000 € für andere Lebensversicherungen.
- Bis zu 25.000 € für Schadenversicherungen, mit reduzierten Obergrenzen für Haftpflichtversicherungen.
Wer kann den Versicherungsombudsmann anrufen?
Alle „Kunden“, also Personen, die nicht beruflich im Versicherungs-, Banken- oder Finanzsektor tätig sind und ein Vertragsverhältnis mit einem Versicherungsunternehmen haben.
Wie funktioniert das?
Der Kunde muss zunächst eine schriftliche Beschwerde beim Versicherungsunternehmen oder Vermittler einbringen. Seither dürfen nicht mehr als 12 Monate vergangen sein.
Ab dem Moment, da sich der Kunden an den Versicherungsombudsmann gewandt hat, muss das Versicherungsunternehmen innerhalb von 40 Tagen reagieren, woraufhin der Beschwerdeführer wiederum 20 Tage Zeit hat, darauf zu antworten. Der gesamte Prozess ist transparent und zügig, mit einer Entscheidung des Ombudsmannes ist in maximal zwei Monaten zu rechnen.
Was bringt der Versicherungsombudsmann?
Der „Arbitro Assicurativo“ wird künftig einen einfachen, schnellen und zugänglichen Weg bieten, um Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen oder Vermittler zu lösen, ohne dafür vor Gericht vorgehen zu müssen.