Mit DPR Nr. 12 vom 13. Januar 2025, veröffentlicht am 18. Februar 2025, wurde die lange erwartete einheitliche nationale Tabelle für die Entschädigung von Personenschäden aus Verkehrsunfällen sowie aus medizinischen Fehlern, die eine dauerhafte Invalidität von mindestens 10 % zur Folge haben, verabschiedet. Eine analoge Anwendung auf andere Schadensursachen, wie sie von verschiedener Seite erhofft wurde, ist vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich vorgesehen, weshalb diese Frage wohl erst durch die Rechtsprechung geklärt werden wird.
Wie bereits die bisher gebräuchlichen sog. Tabellen von Mailand und von Rom, wird der Entschädigungsbetrag nach einem Punktesystem anhand der Invaliditätsquote berechnet und variiert je nach Schweregrad der Beeinträchtigung.
Im Vergleich kann der Entschädigungsbetrag im Sinne der neuen Regelung, je nach Invaliditätsgrad, von den bislang verwendeten Tabellen der Landesgerichte Mailand und Rom auch wesentlich abweichen.
Die neue Regelung tritt am 5. März 2025 in Kraft und gilt nur für Schadensfälle, die ab diesem Datum eintreten.
Mit dieser Regelung soll die Berechnung von Personenschäden vereinheitlicht und für Versicherer sowie Geschädigte vorhersehbarer gemacht werden.
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