Besonders im Unternehmens- und Handelsrecht kann ein Verfahren vor dem Schiedsgericht eine interessante Alternative zum herkömmlichen Gerichtsverfahren bieten: Es ist schnell, von vielen schwerfälligen Mechanismen befreit und führt zu einem zwischen den Parteien verbindlichen Schiedsspruch.
Dennoch ist bereits im Rahmen der Vertragsgestaltung eine sorgfältige Prüfung erforderlich, da nicht in allen Fällen eine uneingeschränkte Empfehlung zugunsten eines Schiedsgerichtsverfahrens ausgesprochen werden kann.
Wenn sich die Parteien auf ein Schiedsverfahren geeinigt haben, so muss nicht nur ein Anwalt beauftragt werden. In einigen Fällen muss darüber hinaus auch ein Schiedsrichter benannt werden. Dabei ist es notwendig, Personen mit ausgewiesener Kompetenz und Erfahrung auszuwählen. Ein Schiedsrichter soll nicht nur die Verfahrensregeln souverän beherrschen und damit den Streitparteien die Gewissheit vermitteln, dass ihr Konflikt professionell betreut und entschieden werden wird; sondern er muss auch dazu in der Lage sein, einen stichhaltigen und nachvollziehbaren Schiedsspruch zu verfassen, der auch einer Überprüfung durch Berufungsrichter standhält.
Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen wir über langjährige Erfahrung bei Schiedsverfahren, sowohl als Parteienvertreter als auch als Schiedsrichter. Nicht zuletzt sind einige unserer Rechtsanwälte als Schiedsrichter in den einschlägigen Verzeichnissen eingetragen.