Wer eine Überweisung unter Angabe des richtigen Namens, aber der falschen IBAN tätigt, darf sich das Geld u.U. bei jener Bank zurückholen, an welche die Zahlung geflossen ist, und die nicht geprüft hat, ob Name des Empfängers und IBAN übereinstimmen, bevor sie das Geld unaufmerksam dem falschen Begünstigen gutgeschrieben hat. Rechtstechnisch gesprochen hat der Kassationsgerichtshof […]