Damit die Miteigentümerversammlung eines Kondominiums beschlussfähig ist, müssen alle Miteigentümer fristgerecht und korrekt über die Versammlung informiert werden. Das bedeutet: Die Miteigentümer müssen mindestens fünf Tage vor der Versammlung eine Einladung erhalten, in der Angaben zu Ort, Datum, Uhrzeit und Tagesordnung der Versammlung zu finden sind. In der Regel wird die Einladung von der Kondominiumsverwaltung […]